1. Vertragsparteien
Auftraggeber (Verantwortlicher im Sinne der DSGVO):
Der jeweilige Nutzer der SaaS-Plattform Zahlio (Rechnungssteller).
Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter):
Zahlio
Accurial UG (in Gründung)
Hochstraße 2, 56242 Ellenhausen
Deutschland
E-Mail: hallo@lex-wizard.de.de
(im Folgenden „Zahlio“)
2. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftraggebers gemäß Art. 28 DSGVO.
(2) Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten SaaS-Leistungen im Bereich:
automatisiertes Mahnwesen
Zahlungsabwicklung
Kundenkommunikation
Analyse & Reporting
(3) Die Verarbeitung beginnt mit Abschluss des Nutzungsvertrags und endet mit dessen Beendigung.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
3. Art und Zweck der Verarbeitung
3.1 Art der Verarbeitung
Erheben
Erfassen
Speichern
Strukturieren
Übermitteln
Abfragen
Löschen
3.2 Zweck der Verarbeitung
Synchronisation von Rechnungen und Kundendaten aus Buchhaltungssystemen
Durchführung automatisierter Mahnprozesse
Bereitstellung eines Zahlungsportals für Endkunden
Zahlungszuordnung und Statusverwaltung
Kommunikation zwischen Rechnungssteller und Endkunde
Auswertung von Zahlungs- und Mahndaten
4. Kategorien betroffener Personen
Kunden des Auftraggebers (Endkunden)
Ansprechpartner und Mitarbeiter des Auftraggebers
5. Kategorien personenbezogener Daten
5.1 Kundendaten
Vor- und Nachname
Anschrift
E-Mail-Adresse
Telefonnummer / Mobilnummer
Rechnungsdaten (Beträge, Fälligkeiten, Status)
5.2 Nutzerdaten
Name
Firmenname
E-Mail-Adresse
Zugangsdaten (verschlüsselt)
5.3 Zahlungsdaten
Zahlungsstatus
Transaktionsreferenzen
Keine Speicherung von Kreditkarten- oder Bankkartendaten durch Zahlio
6. Weisungsbindung
(1) Zahlio verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, sofern keine gesetzliche Verpflichtung entgegensteht.
(2) Erkennt Zahlio eine Weisung als datenschutzrechtlich unzulässig, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
7. Pflichten des Auftragnehmers (Zahlio)
Zahlio verpflichtet sich insbesondere:
zur Einhaltung der DSGVO, des BDSG und aller einschlägigen Datenschutzgesetze
zur Wahrung der Vertraulichkeit aller verarbeiteten Daten
zur Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs) gemäß Art. 32 DSGVO
personenbezogene Daten nicht für eigene Zwecke zu verarbeiten
keine Daten an unbefugte Dritte weiterzugeben
Mitarbeiter auf Vertraulichkeit zu verpflichten
den Auftraggeber unverzüglich über Datenschutzverletzungen zu informieren
8. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Zahlio setzt u. a. folgende Maßnahmen um:
8.1 Zugriffskontrolle
Rollenbasierte Zugriffssysteme
Starke Authentifizierung
Brute-Force-Schutz
8.2 Übertragungssicherheit
TLS-verschlüsselte Datenübertragung
Token-basierte Zugänge für Zahlungsportale
8.3 Speicherung
Verschlüsselung ruhender Daten
Speicherung ausschließlich in EU-Rechenzentren
8.4 Verfügbarkeitskontrolle
Regelmäßige Backups
Monitoring & Incident-Response-Prozesse
9. Unterauftragsverarbeiter
Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter ausdrücklich zu:
Dienstleister Zweck Speicherort
Supabase Hosting & Datenbank EU (Frankfurt)
Stripe Zahlungsabwicklung EU / USA
Resend E-Mail-Versand EU
seven.io SMS-Versand EU
LexOffice Buchhaltungsintegration EU
sevDesk Buchhaltungsintegration EU
(1) Zahlio stellt sicher, dass mit allen Unterauftragsverarbeitern AVV-Verträge gemäß Art. 28 DSGVO bestehen.
(2) Weitere Unterauftragsverarbeiter werden nur eingesetzt, wenn sie gleichwertige Datenschutzstandards erfüllen.
10. Unterstützungspflichten
Zahlio unterstützt den Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei:
Auskunftsersuchen
Löschanfragen
Berichtigung
Datenübertragbarkeit
Meldung von Datenschutzvorfällen
11. Meldung von Datenschutzverletzungen
(1) Zahlio meldet Datenschutzverletzungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden.
(2) Die Meldung enthält mindestens:
Art der Verletzung
betroffene Datenkategorien
mögliche Folgen
ergriffene Gegenmaßnahmen
12. Löschung und Rückgabe von Daten
(1) Nach Vertragsende löscht Zahlio sämtliche personenbezogenen Daten vollständig und unwiderruflich, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
(2) Backups werden nach Ablauf der technischen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
13. Kontroll- und Auditrechte
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung dieser AVV zu prüfen.
(2) Prüfungen erfolgen:
nach angemessener Vorankündigung
während üblicher Geschäftszeiten
ohne unverhältnismäßige Betriebsstörung
14. Haftung
Zahlio haftet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Eine Haftung für datenschutzrechtliche Pflichtverletzungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.